Hausordnung

  1. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch ihr gutes Benehmen dem Ansehen der Schule Rechnung tragen.
     
  2. Mopeds und Fahrräder von Schülerinnen und Schülern sind in der Garage bzw. auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Autos von Schülerinnen und Schülern müssen ausnahmslos außerhalb des Schulbereiches geparkt werden.
     
  3. Vor dem Unterricht begeben sich die Schülerinnen und Schüler in die Garderobe. In dem für sie vorgesehenen Garderobenbereich hinterlegen sie die Überkleider (Mäntel, Jacken etc.), die Regenschirme und die Straßenschuhe und gehen in Hausschuhen unverzüglich in ihre Klassen. Wertgegenstände und Geld dürfen nicht in der Garderobe aufbewahrt werden!
     
  4. Zu Beginn des Unterrichts bzw. am Ende der Pause haben sich die Schülerinnen und Schüler nach dem Läuten unaufgefordert in ihre Klassen zu begeben. Sie drehen die audiovisuellen Geräte ab, nehmen ihre Plätze ein und bereiten sich auf die Stunde vor.
     
  5. Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulbereichs nur in Straßenschuhen und nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Klassenlehrers bzw. des Klassenvorstandes
    oder der Direktion gestattet. 
     
  6. Während der Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler sowohl im Klassenraum als auch auf dem Gang aufhalten. Dabei ist auch ohne Beaufsichtigung gutes Benehmen an den Tag zu legen. Aus diesem Grund sollte das Sitzen auf Fußböden oder Stufen – nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen – unterlassen werden.
     
  7. Findet der Unterricht in einem Sonderunterrichtsraum statt, dann haben die Schülerinnen und Schüler auf dem Gang das Erscheinen der Lehrerinnen oder Lehrer in Ruhe abzuwarten.

  8. Erscheint innerhalb der ersten zehn Minuten der Unterrichtsstunde keine Lehrkraft zum Unterricht, so hat dies die/der Jahrgangs- bzw. die/der Klassensprecher/in (bzw. deren/dessen Stellvertreter/in) unverzüglich im Sekretariat oder Konferenzzimmer zu melden.
     
  9. In allen Räumen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Dies gilt besonders für die Toilettenanlagen. Leere Flaschen sind ehebaldigst zurückzugeben.
     
  10. Während des Arbeitens an den Schüler-EDV-Geräten und in der Bibliothek ist das Essen und Trinken verboten! Auch jegliche Verunreinigung der näheren Umgebung der Geräte ist auf alle Fälle zu vermeiden.
     
  11. Das Konferenzzimmer darf von Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden.
     
  12. Während des Unterrichts ist das Mobiltelefon auszuschalten. Bei Störungen während des Unterrichts dürfen Mobiltelefone durch die Lehrkraft abgenommen werden und sind nach Ende des Unterrichts in der Direktion abzuholen. Film- oder Tonaufnahmen ohne Wissen der Beteiligten sind strengstens untersagt!
     
  13. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist verpflichtet, die Anschläge über das Verhalten im Brandfall bzw. bei Feueralarm sorgfältig zu studieren. Im Ernstfall und bei Probealarm sind die betreffenden Vorschriften genau zu befolgen!
     
  14. Laut § 9 Abs. 2 BGBl 221/1996 Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gilt: „Das Rauchen ist den Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Soweit jugendschutzgesetzliche Bestimmungen und das Tabakgesetz BGBl Nr. 431/1995, in seiner jeweils geltenden Fassung nicht entgegenstehen, kann die Hausordnung das Rauchen den Schülern in genau zu bestimmenden Teilen der Schulliegenschaft gestatten.

    Demzufolge wird verordnet: Für die Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und für die Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen besteht auf der Schulliegenschaft absolutes Rauchverbot. Bei allen anderen Schülerinnen und Schülern wird auf der Schulliegenschaft im genehmigten Bereich das Rauchen nur zu folgenden Zeiten geduldet: In der Pause von 09:45 und 10:00 Uhr und von 12:40 bis 12:50 Uhr.

    Für die Schülerinnen und Schüler besteht auf der Schulliegenschaft absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
     
  15. Die Schülerinnen und Schüler werden ersucht, keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände in die Schule mitzubringen. Für deren Verlust kann die Schule keine Haftung übernehmen.
     
  16. Schäden am Gebäude und am Inventar der Schule sollen von der/vom Jahrgangs- bzw. Klassensprecher/in (oder deren/dessen Stellvertreter/in) unverzüglich der Klassenvorständin oder dem Klassenvorstand oder im Sekretariat gemeldet werden.
     
  17. Nach dem Ende des Unterrichts muss die Klasse in tadellosem Zustand verlassen werden. Die Sessel sind auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen, die Tafel ist zu löschen und Licht und etwaige Elektrogeräte auszuschalten.
     
  18. Wenn Schülerinnen und Schüler eine Unterrichtsstunde nicht in ihrer Stammklasse verbringen, dann haben sie alle ihre Unterrichtsbehelfe und persönlichen Sachen (besonders Wertgegenstände) mitzunehmen. Die Klassen sind in ordentlichem Zustand zu verlassen.
     
  19. Anschläge können nur an den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln und nur mit Erlaubnis (Stempel und Unterschrift) der zuständigen Direktion angebracht werden. Werbeaktionen dürfen nur in Absprache mit der Direktion durchgeführt werden.
     
  20. Bei Schulveranstaltungen haben sich die Schülerinnen und Schüler nach den Anweisungen der sie begleitenden Lehrpersonen zu richten.
     
  21. Den Anordnungen sämtlicher Lehrkräfte des Bundesschulzentrums und auch denen des Schulwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
     
  22. Darüber hinaus gelten schulspezifische Verhaltensvereinbarungen.

 

Mistelbach, 18.10.2007